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Rechtsanwalt Michael R. Moser ist seit 1998 nachhaltig im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und hierbei in der Vertretung und Beratung der Kreditinstitute tätig.

Seit 2008 ist er Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf.

Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
    a) Allgemeine Geschäftsbedingungen
    b) Bankvertragsrecht
    c) das Konto und dessen Sonderformen

2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft

3. Zahlungsverkehr, insbesondere
    a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr
    b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking
    c) Kreditkartengeschäft

4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft

5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung

6. Factoring/Leasing

7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte

8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht

9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht

10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

Rechtsanwalt Michael R. Moser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied im "Fachausschuß Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer München.

Bundesrechtsanwaltskammer Fachanwaltsordnung [pdf-Datei]
Bundesrechtsanwaltskammer Berufsregeln
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